Jahresabschluss

Wir erstellen Jahresabschlüsse nicht nur für das Finanzamt, sondern auch zur steuerrechtlichen und handelsrechtlichen Optimierung der Unternehmensergebnisse.

Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, hat das Recht, Steuern zu sparen!“ – (BGH-Urteil von 1965)

Jahresabschlüsse erstellen wir sowohl für Einzelunternehmen sowie für Kapital- und Personengesellschaften.

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Jahresabschlüsse
  • Handels- und Steuerbilanzen, E-Bilanzen
  • Gewinn- und Verlustrechnungen
  • Einnahmen / Überschuss-Rechnungen