Wir erstellen Jahresabschlüsse nicht nur für das Finanzamt, sondern auch zur steuerrechtlichen und handelsrechtlichen Optimierung der Unternehmensergebnisse.
„Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, hat das Recht, Steuern zu sparen!“ – (BGH-Urteil von 1965)
Jahresabschlüsse erstellen wir sowohl für Einzelunternehmen sowie für Kapital- und Personengesellschaften.
Unsere Leistungen im Überblick:
- Jahresabschlüsse
- Handels- und Steuerbilanzen, E-Bilanzen
- Gewinn- und Verlustrechnungen
- Einnahmen / Überschuss-Rechnungen

